UVEK - Luftfahrt
Die Aufsicht über die zivile Luftfahrt obliegt dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL). Es regelt unter anderem die Nutzung der Infrastruktur, beaufsichtigt Luftfahrtunternehmen, überprüft bei der Flugtechnik die für einen sicheren Betrieb nötigen Voraussetzungen und bereitet …